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   VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02   

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https://dejure.org/2002,16196
VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02 (https://dejure.org/2002,16196)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 05.09.2002 - 2 K 1733/02 (https://dejure.org/2002,16196)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 05. September 2002 - 2 K 1733/02 (https://dejure.org/2002,16196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Polizeilicher Platzverweis darf nicht übermäßig lange andauern

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Stuttgart, 17.05.2001 - 5 K 1912/01

    Prügelnder Ehemann; zur Dauer eines Platzverweises; zur Gefahrenprognose

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02
    Dies dürfte auch für den Erlass solcher Verbote im Falle von Gewalt im häuslichen Bereich gelten (VG Karlsruhe, Beschluss v. 02.02.2001 - 12 K 205/01 -, zitiert nach juris; Ruder, Platz- bzw. Hausverweis, Betretungs- und Rückkehrverbot für gewalttätige Ehepartner?, VBlBW 2002, 11 ff., 14; unter Zurückstellung von Bedenken im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche speziellere Ermächtigungsgrundlage letztlich im Eilverfahren ebenso VG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -).

    Dabei ist in die Abwägung u. a. etwa einzustellen, ob, wie oft, mit welchem zeitlichen Abstand und aus welchen Anlässen es in der Vergangenheit bereits zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, welche Intensität die Gewalttätigkeiten hatten, ob der/die Geschädigte mit dem Erlass eines entsprechenden Verbots einverstanden ist bzw. ein solches Verbot gar selbst beantragt hat und ob der Täter ernstzunehmende Drohungen gegen das Opfer ausgesprochen hat (VG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2964/99

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Verhaltensregelung für Freier im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02
    Das polizeiliche Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst nach allgemeiner Ansicht die Unversehrtheit von Leben, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, weiter die Unverletzlichkeit des Staates, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen sowie der objektiven Rechtsordnung allgemein (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2000, VBlBW 2001, 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 1 S 1409/97

    Stadtgebietsbezogener Platzverweis gegenüber einem drogenhandelbetreibenden

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02
    Die polizeiliche Generalklausel (§§ 1, 3 PolG) genügt insbesondere auch den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß von Eingriffsakten hinreichend bestimmt sind und kommt damit grundsätzlich auch als Rechtsgrundlage für längerfristige Aufenthalts- oder Betretensverbote in Betracht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.07.1997, DVBl 1998, 97; Würtenberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 4. Auflage 1999 Rn. 201).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 12 K 205/01

    Zum Platzverweis für einen prügelnden Ehemann

    Auszug aus VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02
    Dies dürfte auch für den Erlass solcher Verbote im Falle von Gewalt im häuslichen Bereich gelten (VG Karlsruhe, Beschluss v. 02.02.2001 - 12 K 205/01 -, zitiert nach juris; Ruder, Platz- bzw. Hausverweis, Betretungs- und Rückkehrverbot für gewalttätige Ehepartner?, VBlBW 2002, 11 ff., 14; unter Zurückstellung von Bedenken im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche speziellere Ermächtigungsgrundlage letztlich im Eilverfahren ebenso VG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2003 - 11 K 2529/03

    Die Dauer des Platzverweises ist abhängig von der Dauer der Erreichbarkeit

    Denn die Subsidiaritätsklausel des § 2 Abs. 2 PolG greift nicht ein, wenn durch ein Verhalten nicht nur ein bürgerlich-rechtlicher Abwehranspruch ausgelöst, sondern zugleich auch gegen strafrechtliche Normen verstoßen und damit die objektive Rechtsordnung als Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (§ 1 PolG) verletzt wird (vgl. zum Ganzen: Würtenberger, aaO, RN 170; Schenke, aaO, § 3 RN 55; Belz/Mußmann, PolG für Baden-Württemberg, § 3 RN 12 jeweils m.w.N.; vgl. auch VG Sigmaringen, B. v. 05.09.2002 - 2 K 1733/02 -).
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